Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Einrichtung, Konfiguration und Betreuung von KI-Mitarbeitern (B2B)
Anbieter / Dienstleister:
Jan Horst Ackermann (Einzelunternehmen), Hellweg 46, 59199 Bönen. u.a Sapius
(nachfolgend „Dienstleister“)
Kunde: Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (keine Verbraucher)
(nachfolgend „Kunde“)
Stand: 13.11.2025
§ 1 Geltungsbereich, Rangfolge, Einbeziehung
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Dienstleister und Kunde über Analyse, Konzeption, Einrichtung, Konfiguration, Integration, Anpassung, Test, Inbetriebnahme, Schulung, Übergabe und ggf. laufende Betreuung („Leistungen“) von KI-gestützten Lösungen („KI-Mitarbeiter“) einschließlich der Anbindung/ Nutzung von Drittplattformen, insbesondere n8n, Replit, Vapi sowie sonstigen API-, Cloud-, Hosting- oder Automatisierungsdiensten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform zu.
Rangfolge: (1) Individualvertrag/Angebot inkl. Leistungsbeschreibung, (2) (2) ein ggf. ausdrücklich geschlossener Auftragsverarbeitungsvertrag (sofern eine Auftragsverarbeitung im Einzelfall vorliegt), (3) diese AGB, (4) Anlagen/Servicebeschreibungen/Preisblätter.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbild
Leistungsgegenstand ist eine Dienstleistung/ Werkleistung in Form der Konzeption, Einrichtung und Konfiguration von KI-Mitarbeitern in den Systemen des Kunden oder auf Drittplattformen, inkl. Aufbau von Workflows, Schnittstellen, Automatisierungen, Sprach-/Telefon-Agenten, Datenflüssen, Monitoring-/Fehler-Logs, sowie testweiser Inbetriebnahme.
Typische Use-Cases (nicht abschließend):
Immobilienmakler: Nachfass-Agent, Besichtigungs-Koordination, Lead-Qualifizierung.
Handwerk: Angebotserstellung, Auftragsannahme, Termin-/Notfall-Routing.
Anwaltskanzleien: Terminannahme, Akten-/Mandats-Vorqualifizierung, sichere Datenweitergabe.
Ärzte/Medizin: Terminmanagement, Recall/Nachverfolgung, Anamnese-Vorerfassung (nur nach Weisung).
Steuerberater: Mandats-Vorqualifizierung, Belegvorstrukturierung (keine Rechts-/Steuerberatung).
Recruiting-Agenturen: Kandidaten-Vorqualifizierung, Termin-/Interview-Koordination.
Drittplattformen: Der Dienstleister kann für die Leistungserbringung Drittanbieter einsetzen (z. B. n8n, Replit, Vapi, Cloud-/Hosting-/Telefonsysteme). Der Betrieb dieser Plattformen liegt außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Dienstleisters.
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung in Schrift-/Textform. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Kein Erfolgsversprechen: Kennzahlen wie Umsatz, Leads, Bewerbungen, Erreichbarkeit, Antwort- oder Abschlussquoten sind von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters abhängig und werden nicht garantiert.
§ 3 Rollenmodell nach DSGVO; besondere Branchenpflichten
Rollenmodell
Der Dienstleister erbringt technische Dienstleistungen (Konzeption, Einrichtung, Konfiguration). Eine Verarbeitung personenbezogener Daten findet grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden oder der von ihm eingesetzten Drittanbieter statt.
Kein genereller Auftragsverarbeiter-Status
Der Dienstleister wird nur dann zum Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO, wenn und soweit er tatsächlich personenbezogene Daten des Kunden in eigenen Systemen verarbeitet. Dies wird gesondert vereinbart und setzt den Abschluss eines AV-Vertrags voraus. Ohne AV-Vertrag verarbeitet der Dienstleister grundsätzlich keine personenbezogenen Daten des Kunden in eigenen Systemen.
Verantwortung des Kunden
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass er die Drittanbieter datenschutzkonform auswählt, dass erforderliche Verträge (z. B. DPAs) mit diesen Drittanbietern bestehen, dass notwendige Informationspflichten gegenüber Betroffenen erfüllt werden, dass der Einsatz von KI/Automatisierungen rechtlich zulässig ist.
Haftungsausschluss
Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Datenschutzverarbeitungen, die im Verantwortungsbereich des Kunden oder der von ihm gewählten Drittanbieter erfolgen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden, Daten & Zugänge
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig bereit (inkl. API-Keys, Admin-/Projekt-Zugänge, Telefonnummern/Telekom-Routen, Domains/Subdomains, Cloud-Ressourcen, Budgetfreigaben).
Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestelltes Material (z. B. Kontakte, Leads, Patientendaten, Mandatsdaten, Fotos, Texte, Logos) frei von Rechten Dritter ist und rechtmäßig verarbeitet werden darf; er stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei.
Testdaten/Sandbox: Der Kunde überlässt nach Möglichkeit pseudonymisierte oder anonymisierte Testdaten. Für Produktivdaten in Testszenarien bedarf es ausdrücklicher Weisung des Kunden.
Freigaben/Abnahmen: Entwürfe, Flows, Prompts, Routing-/Konfigurationspläne werden zur Freigabe vorgelegt. Bleibt innerhalb von 3 Kalendertagen eine Rückmeldung aus, gilt die Leistung als freigegeben (Konkludente Abnahme).
Termine/Verzögerungen: Unterbleiben Mitwirkungen, verschieben sich Zeitpläne. Mehraufwände durch fehlende oder verspätete Mitwirkung kann der Dienstleister zusätzlich berechnen.
Rechtstexte/Transparenz: Der Kunde verantwortet eigene Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, Aufklärungen nach Art. 13/14 DSGVO, Branchenhinweise) für seine Systeme, Landingpages, Telefonansagen, Chat-Bots u. ä.
§ 5 Drittplattformen, Betrieb & Konten
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgen Einrichtung und Betrieb in den Kunden-Konten der Drittanbieter. Alternativ kann der Dienstleister vorübergehend eigene Konten nutzen; nach Übergabe wird der Betrieb auf Kunden-Konten umgestellt. Auch bei Nutzung eines vom Dienstleister bereitgestellten Test- oder Übergangs-Accounts bleibt der Kunde für die in diesen Konten verarbeiteten Inhalte und Daten datenschutzrechtlich verantwortlich.
Es gelten zusätzlich die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Drittanbieter. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten (z. B. zulässige Inhalte, Anruf-Richtlinien, Datenschutz, Fair-Use).
Verfügbarkeit/Incident-Risiken bei Drittplattformen (Ausfälle, Störungen, API-Limits, Provider-Änderungen) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters; der Dienstleister schuldet in diesen Fällen keine Kompensation, soweit gesetzlich zulässig. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Datenschutz, Sicherheit, Verfügbarkeit, Funktionsweise oder Rechtskonformität der vom Kunden gewählten Drittanbieter. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung und Zulässigkeit dieser Drittanbieter selbst zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister die Drittanbieter empfohlen, angebunden, konfiguriert oder vorübergehend über eigene Zugänge bereitgestellt hat; eine rechtliche oder datenschutzrechtliche Prüfung dieser Anbieter schuldet der Dienstleister nicht.
Der Kunde hält ausreichende Backups und Fallback-Prozesse bereit (z. B. Ersatz-Hotline, manuelle Terminannahme), soweit für seinen Geschäftsbetrieb erforderlich.
§ 6 Leistungsänderungen (Change Requests), Korrekturschleifen
Änderungen/Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen über schriftliche Change-Requests mit Auswirkung auf Zeit, Budget und Priorität.
Kreative/konzeptionelle Leistungen enthalten, sofern nicht anders vereinbart, eine Korrekturschleife pro Deliverable. Weitere Anpassungen sind nach Aufwand abrechenbar.
§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht
Preise ergeben sich aus Angebot/Preisblatt. Alle Preise sind netto zzgl. gesetzlicher USt.
Sofern nicht anders vereinbart: Fälligkeit sofort nach Vertragsschluss/Meilenstein; Raten im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum.
Zahlungen via Überweisung oder benannten Zahlungsdienstleister. Etwaige Gebühren des Zahlartenanbieters trägt der Kunde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§ 286 BGB). Der Dienstleister kann Leistungen bis zur Zahlung aussetzen (Zurückbehaltungsrecht) und Verzugs-/Mehraufwände berechnen.
Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Werbebudgets/Provider-Gebühren (z. B. Minutenpreise, API-Gebühren) trägt der Kunde separat.
§ 8 Abnahme, Gewährleistung
Nach Fertigstellung (oder in vereinbarten Meilensteinen) zeigt der Dienstleister die Abnahmefähigkeit an. Erfolgt innerhalb von 5 Kalendertagen keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
Gewährleistung: Der Dienstleister leistet Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuleistung). Schlägt diese zweimal fehl, kann der Kunde mindern. Rücktritt ist bei Dienstleistungen regelmäßig ausgeschlossen; im Werkteil gelten die gesetzlichen Rechte.
Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme, außer bei Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben/Körper/Gesundheit.
Kein Mangel sind Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund (i) Drittplattform-Störungen, (ii) fehlerhafter Mitwirkung/Weisung des Kunden, (iii) nachträglicher Änderungen durch den Kunden/Dritte, (iv) Daten-/Rechtsgrundlagen, die der Kunde nicht bereitstellt.
§ 9 Haftung
Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden; die Haftungssumme ist je Schadensfall auf den Netto-Auftragswert bzw. 10.000€ begrenzt.
Ausschluss (soweit gesetzlich zulässig): Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust (jedenfalls soweit ein ordnungsgemäßes Backup diese vermieden hätte), Störungen/Änderungen von Drittplattformen.
Soweit der Dienstleister in Ausnahmefällen einen tatsächlichen Unterauftragsverarbeiter einsetzt (z. B. Hostinganbieter für eigene Systeme), haftet er ausschließlich für dessen sorgfältige Auswahl. Drittanbieter, die der Kunde selbst auswählt oder nutzt, sind keine Unterauftragsverarbeiter des Dienstleisters.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
§ 10 Rechte an Arbeitsergebnissen, Lizenzen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, räumt der Dienstleister dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Prompts, Flows, Skripte, Konfigurationen) für den eigenen Geschäftsbetrieb ein.
Standard-/Baseline-Bausteine, Frameworks, Libraries, Templates, wiederverwendbare Prompt-Bausteine und Know-how verbleiben im geistigen Eigentum des Dienstleisters; der Dienstleister darf diese frei weiterverwenden.
Rechte an Drittsoftware richten sich nach deren Lizenzbedingungen (z. B. n8n, Replit, Vapi). Der Kunde erwirbt ggf. eigene Lizenzen.
Änderungen/Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters, sofern nicht im Angebot anders geregelt.
§ 11 Kundendaten, Referenzen, Testimonials, Logos
Kundendatenbereitstellung: Der Kunde liefert sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Daten und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.
Referenznennung: Der Dienstleister ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Kunden als Referenz (Website, Pitch-Decks, Präsentationen) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich (Textform genügt).
Testimonials/Fallstudien:
Der Kunde kann dem Dienstleister eine Text- oder Video-Stellungnahme zur Zusammenarbeit zur Verfügung stellen; der Dienstleister darf diese unter Nennung des Kunden und ggf. Logos zu Werbe- und Referenzzwecken verwenden.
Enthalten Testimonials personenbezogene Daten (z. B. Ansprechpartner), stellt der Kunde sicher, dass dafür die erforderlichen Einwilligungen vorliegen; andernfalls sind die Inhalte zu anonymisieren.
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden dürfen nicht offengelegt werden; § 12 bleibt unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für 3 Jahre.
Ausnahmen: gesetzliche Offenlegungspflichten, gerichtliche/behördliche Anordnungen. In diesen Fällen informiert die offenlegende Partei die andere (soweit rechtlich zulässig) vorab.
§ 13 Elektronische Kommunikation, Textformbestätigung
Vertragskommunikation, Freigaben, Abnahmen und Benachrichtigungen können in Textform (E-Mail, Ticket-System, Messenger mit Exportfunktion) erfolgen.
Der Vertrag kann wirksam durch Textform gemäß § 126b BGB geschlossen werden (z. B. E-Mail mit „Bestätigung“ und Nennung der Vertragsdaten).
Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.
§ 14 Laufzeit, Kündigung
Projektverträge enden mit Abnahme/Übergabe, sofern keine weitere Betreuung vereinbart ist.
Bei Dauerleistungen (z. B. Monitoring, Updates, Support-Kontingente) läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. zwei fällige Raten im Verzug, schwere Pflichtverletzung, unzulässige Nutzung).
Freie Kündigungsrechte des Kunden während vereinbarter Mindestlaufzeiten sind ausgeschlossen.
§ 15 Betriebssicherheit, Security-Vorfälle, Compliance
Der Dienstleister implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen für die Bereiche, in denen er selbst personenbezogene Daten verarbeitet oder Systeme betreibt.
Security-/Datenschutzvorfälle im Verantwortungsbereich des Dienstleisters werden dem Kunden unverzüglich gemeldet, mit allen verfügbaren Informationen zur Bewertung (Art. 33/34 DSGVO liegt in der Verantwortung des Kunden als Verantwortlicher).
Der Kunde stellt sicher, dass eigene Systeme (Accounts, Passwörter, MFA, Netzwerke) dem Stand der Technik entsprechen; er informiert den Dienstleister unverzüglich über Verdachtsfälle (Kompromittierung, Missbrauch).
Der Kunde ist für Branchenspezialpflichten (z. B. ärztliche/ anwaltliche Schweigepflicht, Kammerrecht, Aufbewahrungsfristen) und Telekommunikations-/Aufzeichnungspflichten verantwortlich.
Der Kunde bleibt verantwortlich für Dokumentations-, Informations-, Einwilligungs- und Widerspruchsprozesse gegenüber Betroffenen bei Einsatz von KI-gestützten Verfahren.
§ 16 Sperre, Aussetzung, Übergabe/Offboarding
Bei wesentlichen Verstößen (z. B. Zahlungsverzug, rechtswidrige Inhalte/Weisungen) darf der Dienstleister Leistungen aussetzen und Zugänge vorübergehend sperren, soweit erforderlich und verhältnismäßig.
Bei Vertragsende unterstützt der Dienstleister das Offboarding (Datenexport, Übergabe von Konfigurationen/Flows), nach Aufwand gemäß aktueller Preisliste, sofern nicht bereits abgegolten.
Nach Vertragsende löscht der Dienstleister personenbezogene Daten aus seinem Verantwortungsbereich gemäß AV-Vertrag und gesetzlichen Fristen.
§ 17 Höhere Gewalt & Provider-Änderungen
Keine Partei haftet für Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Ausfälle öffentlicher Netze, großflächige Provider-Störungen, Krieg, Streik, Pandemielagen, behördliche Verbote), die die Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen.
Technische/vertragliche Änderungen bei Drittanbietern (APIs, Limits, Preismodelle, Deprecations) können Leistungsanpassungen notwendig machen; solche Anpassungen gelten als sachlich gerechtfertigt und sind – soweit zumutbar – vom Kunden hinzunehmen. Erforderlicher Mehraufwand ist gesondert vergütungspflichtig.
§ 18 Abtretung, Aufrechnung, Rechtsnachfolge
Forderungen des Kunden gegen den Dienstleister dürfen nur mit Zustimmung des Dienstleisters abgetreten werden.
Aufrechnung/Zurückbehaltung: siehe § 7 Abs. 5.
Rechtsnachfolge (Umstrukturierung, Share-Deal) berührt die Vertragspflichten nicht.
§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für Kaufleute etc. ist der Sitz des Dienstleisters.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.